Arbeitsschutz, der schützt – und vor Haftung bewahrt.
Wir liefern, was der Gesetzgeber verlangt: gerichtsfest, verständlich und in unter sieben Tagen erledigt. So geht Arbeitsschutz ohne Umwege.
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Dokumentierter Arbeitsschutz ist Pflicht. Auch im Büro!
Viele denken, dass Arbeitsschutz nur für Bau, Industrie oder Handwerk gilt.
Das ist falsch. Laut Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 5 ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 5, 6 ASiG) ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Arbeitsvertrag verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen – einschließlich der Gefährdungsbeurteilung Büro, wenn Mitarbeitende an Bildschirm- oder Büroarbeitsplätzen tätig sind. Zudem müssen Mitarbeitende unterwiesen und ggf. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Versäumnisse führen zur privaten Haftung der Geschäftsführung – sogar bei einer GmbH. Versicherungen decken solche Pflichtverstöße grundsätzlich nicht ab.
Willkommen im deutschen Bürokratiedschungel – wir führen Sie hindurch, sorgen für Absicherung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben vollständig. Gleichzeitig schaffen Sie ideale Arbeitsbedingungen und senken das Risiko für Berufskrankheiten und betriebliche Unfälle.
Ihre Vorteile mit Bergmann Arbeitsschutz
In 7 Tagen erledigt
Innerhalb einer Woche erhalten Sie alle notwendigen Dokumente. Darunter Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowie vollständige Nachweise. Schneller als jede behördliche Prüfung. Ganz ohne Formularchaos.
100 % gerichtsfest
ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2 wirken kompliziert? Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen für Sie – und schützen Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Verfahren und persönlicher Haftung. Mit Ihrem Investment in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schaffen Sie echten Mehrwert für Ihr Team.
365 Tage persönliche Unterstützung
Mit Bergmann Arbeitsschutz haben Sie einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite, den Sie jederzeit erreichen können. Wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz im Büro.
Wir machen, wo andere nur beraten.
Profitieren Sie von unserer Spezialisierung: Bergmann Arbeitsschutz bietet praxisnahe, bedarfsbezogene Unterstützung – ohne Bürokratiemonster und Formular-Dschungel.
Wir sind spezialisiert auf die rechtlichen Anforderungen von Büros mit bis zu 19 Mitarbeitenden, darunter Agenturen, Dienstleister, Software-Start-ups, Kanzleien und Planungsbüros. Überall dort, wo Bildschirm und Schreibtisch die tägliche Arbeit bestimmen, sind wir der richtige Partner für Arbeitsschutz – einschließlich der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Büro, wenn solche Arbeitsplätze vorhanden sind.
Während andere beraten, liefern wir. Und zwar sofort: erste Unterlagen, vollständige Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, auf Wunsch Begehungen und behördliche Kommunikation. Die Gefährdungsbeurteilung Büro ist dabei ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen für Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen.
Unser Ziel: vorbereitete Unternehmen, abgesicherte Geschäftsführungen und vollständige Dokumentation. Das kommt nicht nur Ihren Mitarbeitenden zugute, sondern hält jeder Betriebsprüfung durch Behörden und Versicherer stand.
Alles, was Sie für Ihre Dokumentation im Arbeitsschutz brauchen
Ab dem ersten Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben – von uns in unter sieben Tagen erledigt. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr direkt und ohne Wartezeiten.
Gefährdungsbeurteilungen
Gerichtsfeste Gefährdungsbeurteilungen für alle Prozesse und Tätigkeiten am Arbeitsplatz – einschließlich der Gefährdungsbeurteilung Büro. Vollständig nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 2.
Unterweisungsunterlagen
Wir erstellen komplette Unterweisungen für alle Beschäftigten. Damit Ihr Team weiß, was zu tun ist. Auf Wunsch mehrsprachig – ohne Aufpreis.
Betriebsanweisungen & Dokumentationen
Alle Vorlagen, Anweisungen und Dokumente für Ihren Betrieb. Vollständig und jederzeit nachweisfähig.
Behördenkommunikation
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und weiteren Stellen. Kommt Post von BG oder Gewerbeaufsicht, leiten Sie sie einfach weiter. Wir kümmern uns um die Kommunikation – ohne unangenehme Überraschungen.
Jährliche sicherheitstechnische Betreuung
Pflichtbetreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2. Inklusive Beratung, Bewertung und Dokumentation. Sie zahlen nur das, was wirklich gesetzlich vorgeschrieben ist – weil niemand für Leistungen zahlen möchte, die er nicht braucht.
Erste Hilfe & Brandschutz
Organisation, Planung und Umsetzung aller Erst- und Brandschutzhelfer im Unternehmen – weil im Ernstfall jede Sekunde zählt.
Auf diesen Gesetzen beruhen Ihre Pflichten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzgesetz §§ 3 & 5 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitssicherheitsgesetz §§ 5 & 6 – Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung
- DGUV Vorschrift 2 – Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 43 GmbHG – persönliche Haftung von Geschäftsführern
- § 81 VVG – Versicherungen decken viele Pflichtverstöße nicht
- §§ 222, 229 StGB – strafrechtliche Folgen bei Pflichtverletzungen
Ergebnisse, die für Sie sprechen
Abgesicherte Unternehmen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit (und damit schneller als jede angekündigte Kontrolle)
Persönlicher Haftung bei betreuten Kunden
So läuft unsere Zusammenarbeit ab
Einmal beauftragt, reduzieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko spürbar – weil wir die Paragrafen lesen, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Beauftragen Sie uns direkt oder lassen Sie sich unverbindlich beraten. Telefonisch, per Video oder auf Wunsch anonym.
Sie bekommen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und alle Nachweise vollständig und gerichtsfest. Sonst gibt es Geld zurück!*
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Gepostet auf Torsten HarwardtTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herzlichen Dank an Herrn Frank Bergmann! Die kurze, aber äußerst präzise Beratung zum Thema Arbeitsschutz in meinem Unternehmen war sprichwörtlich Gold wert. Herr Bergmann hat in wenigen, klaren Schritten aufgezeigt, wo Risiken liegen und wie wir sie praktisch und unkompliziert in den Griff bekommen. Lieber frühzeitig zu Frank Bergmann und in den Arbeitsschutz investieren, als später „das Kind aus dem Brunnen ziehen“ zu müssen, wenn Staatsanwaltschaft, Berufsgenossenschaft & Co. bereits im Spiel sind. Als Arbeitgeber hat man die möglichen Konsequenzen leider nicht immer vollständig im Blick. Dank der hervorragenden, verständlichen und praxisnahen Beratung von Herrn Bergmann ist mir nun bewusst, wie einfach viele Maßnahmen tatsächlich umzusetzen sind. Vielen Dank für die großartige Unterstützung und die ausgezeichnete Beratung – absolute Weiterempfehlung!Gepostet auf Martin HallaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bergmann Arbeitsschutz kümmert sich um genau die Themen, die man gern verdrängt bis die Behörde klingelt. Ob Arbeitsschutz, Datenschutz oder Brandschutz: Hier wird strukturiert analysiert, sauber dokumentiert und verständlich erklärt. Besonders angenehm ist die ruhige, pragmatische Art, mit der komplexe Vorschriften in klare Schritte übersetzt werden. Man fühlt sich gut vorbereitet statt belehrt. Sicherheit kann trocken sein, muss sie aber nicht.Gepostet auf Roman HaberstrohTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Bergmann ist ein wirklich kompetenter Fachmann der uns immer gut beraten und unterstützt hat.Gepostet auf Christian SchleehTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frank Bergmann ist ein extrem kompetenter Partner im Bereich Arbeitsschutz. Seine Besonderheit ist, das Erfassen der Marktzwänge um anschließend daraus eine passgenaue Beratung und Lösung zu entwickeln. Es lohnt sich mit ihm zu reden. Christian Schleeh DachdeckermeisterGepostet auf Miriam HabererTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Zusammenarbeit mit Frank Bergmann ist auf den Punkt, ausgerichtet auf Effizienz. Geht nicht, gibt’s nicht, die Beratung zeigt immer Risiken und Chancen für Klare Entscheidungswege.Gepostet auf Peter MochowTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin bei Bergmann Arbeitsschutz in der Betreuung und bin sehr zufrieden da ich hierdurch das Gefühl habe auf der sicheren Seite zu sein und habe bei schwierigen Fällen einen kompetenten AnsprechpartnerGepostet auf Ioseb AkhvledianiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frank Bergmann hat uns zum Thema Arbeitsschutz sehr kompetent beraten. Die Inhalte waren klar, wichtig und gut verständlich auf unser Unternehmen abgestimmt. Eine professionelle Unterstützung, die wir sehr schätzen.Gepostet auf Christina UlbrichTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. super Beratung zum Thema Arbeitsschutz. Ganz unkompliziert und Kompetent.Gepostet auf Ronny GomollTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben Herrn Bergmann beauftrag, da seine unkomplizierte Art unsere Themen bzgl. Arbeitsschutz zu klären und zu bearbeiten uns überzeugt hat. Fa. Holz-Meyer GmbHMehr laden
Alles, was Sie brauchen. Unter tausend Euro pro Jahr.
- Paketinhalt:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungsunterlagen
- sicherheitstechnische Betreuung
- behördliche Korrespondenz
- Jahresprüfung
- vollumfängliche Dokumentation
- Unterlagen in allen Sprachen sowie 365-Tage-Erreichbarkeit.
980 € netto jährlich
Häufige Fragen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und lassen Sie uns offene Fragen klären.
Ist Arbeitsschutz im Büro wirklich Pflicht?
Ja. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend – dazu gehört selbstverständlich auch die Gefährdungsbeurteilung Büro. Unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Mal im Ernst, wir sind in Deutschland: Wer schreibt, der bleibt!
Muss ein Geschäftsführer persönlich haften?
Ja. Auch bei einer GmbH kann die Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden.
Ergänzender Hinweis für Geschäftsführer zur Haftung und Versicherung (keine Rechtsberatung):
Bußgelder, Geldstrafen und behördliche Sanktionen sind gemäß § 81 VVG grundsätzlich nicht versicherbar. Arbeitsunfälle infolge fehlender Gefährdungsbeurteilungen oder unterlassener Unterweisungen gelten als Pflichtverletzung des Unternehmers oder Geschäftsführers. Entstehen daraus Personen- oder Gesundheitsschäden, greift weder die D&O-Versicherung noch eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht, da beide ausschließlich Vermögensschäden abdecken. In solchen Fällen drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren, strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB) sowie persönliche zivilrechtliche Haftung.
Wie schnell geht die Umsetzung?
In der Regel erhalten Sie alle Unterlagen innerhalb von 7 Tagen zurück – sonst erstatten wir Ihnen 100 €.
Ist das Angebot wirklich vollständig?
Ja. Alle geforderten Bestandteile gemäß ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind enthalten.